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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Urlaub in den Ferien verweigern?

    Kann Arbeitgeber Urlaub in den Ferien verweigern? In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf bezahlten Urlaub, der jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden muss. Der Arbeitgeber kann den Urlaub in den Ferien verweigern, wenn betriebliche Gründe vorliegen und eine Urlaubssperre angeordnet wurde. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt und eine gerechte Verteilung des Urlaubs sicherstellt. Im Zweifelsfall sollte man sich an den Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, um seine Rechte durchzusetzen.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet in den Ferien Urlaub zu geben?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet in den Ferien Urlaub zu geben? Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Recht auf Urlaub zu bestimmten Zeiten, auch nicht während der Ferien. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Ob zusätzlicher Urlaub in den Ferien gewährt wird, hängt von den betrieblichen Vereinbarungen und der individuellen Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den Urlaubsanspruch und die Urlaubsplanung zu sprechen, um Konflikte zu vermeiden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Oster-Ferien, Kultur, Wellness, Entspannung, shoppen in Kassel
    Oster-Ferien, Kultur, Wellness, Entspannung, shoppen in Kassel

    Enthaltene Leistungen: 3 Übernachtungen, 3 x Teilnahme am reichhaltigen Frühstücksbuffet, 1 x Komödie am Karsamstag, 1 x MeineCard Plus inklusive Nutzung der ÖPNV, 1x Begrüßungsdrink, inkl. Stadtplan, inkl. Wlan Nutzung

    Preis: 216.00 € | Versand*: 0 €
  • Wellness, Erholung & Entspannung
    Wellness, Erholung & Entspannung

    Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtungen im Comfort-Zimmer, 1 x Begrüßungsaperitif, 2 x reichhaltiges Frühstücksbüffet, 2 x Drei-Gänge-Spezialitätenmenü oder Büffet, Freie Benutzung des Wellnessbereichs inkl. Hallenschwimmbad mit Gegenstromanlage, Sauna, Whirlpool, Dampfbad, 2 x mit * gekennzeichnete Behandlungen aus unserem Wellness-Programm., Gegen Aufpreis jegliche Behandlung möglich., 1 Frisches Obst auf Ihrem Zimmer, Parkplätze je nach Verfügbarkeit am Haus möglich.

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  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

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  • Auszeit vom Alltag - Erholung im Allgäu
    Auszeit vom Alltag - Erholung im Allgäu

    Enthaltene Leistungen: 3 Übernachtungen, 3 x reichhaltiges Frühstück vom Buffet, 1 x Flasche Mineralwasser, inkl. Parkplatz am Hotel, inkl. WLAN Nutzung, inkl. Wanderinformationen, inkl. Nutzung Hallenbad/Wellnessbereich, inkl. Nutzung des Fitness Center

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  • Wann muss Arbeitgeber Urlaub auszahlen?

    Arbeitgeber müssen Urlaub auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, unabhängig davon, ob es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Rente beendet wird. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für etwaige zusätzliche Urlaubstage. Die Auszahlung muss spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Falls der Arbeitnehmer während des Jahres Urlaub genommen hat, wird dieser bereits verbrauchte Urlaub von der Gesamtauszahlung abgezogen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Urlaubsauszahlung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben? In der Regel darf der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub nicht einseitig verschieben, es sei denn es gibt einen triftigen Grund dafür. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Engpass in der Arbeit gibt oder wichtige Projekte kurzfristig umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig informiert und eine alternative Lösung anbietet. Grundsätzlich sollte der Urlaubstermin in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt und eingehalten werden.

  • Wann darf Arbeitgeber Urlaub anordnen?

    Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nicht eigenmächtig Urlaub anordnen, da die Festlegung der Urlaubstage in der Regel in die Zuständigkeit der Arbeitnehmer fällt. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn beispielsweise betriebliche Gründe vorliegen oder ein kollektiver Urlaubszeitraum festgelegt wurde. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die Urlaubsanordnung rechtzeitig und unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer vornehmen. Es ist wichtig, dass die Regelungen zum Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag klar definiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollten Arbeitnehmer bei Unstimmigkeiten oder Fragen zum Thema Urlaub auch die Möglichkeit haben, sich an den Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft zu wenden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub einseitig anordnen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub einseitig anordnen? In der Regel kann ein Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub anordnen, es sei denn, es liegt eine kollektivrechtliche Regelung wie ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vor, die dies ermöglicht. Ansonsten muss Urlaub in der Regel im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Urlaubsgewährung einhält und den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schickt. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

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